Visum China Ihr Antrag auf die Erteilung eines China-Visums muss bei einem chinesischen Generalkonsulat oder der chinesischen Botschaft in Berlin persönlich abgegeben werden. Postalisch eingehende Visa-Anträge werden von der Botschaft nicht entgegen genommen. Möglich ist aber auch die Antragsabgabe durch einen von Ihnen beauftragten Visumdienst (Visaservice-Agentur). Sie müssen für Ihren Visumsantrag stets den Reisezweck angeben. Für China gibt es die folgenden Visa-Kategorien:
Touristenvisum (L-Visum) Geschäftsvisum(Business-Visum) (F-Visum) Besuchervisum (F-Visum) Arbeitsvisum (Z-Visum) Studentenvisum (X-Visum) Journalistenvisum (J-Visum)
Für eine Kurzreise nach China aus privaten Gründen (touristische Rundreise oder Besuch von Freunden/Angehörigen bis maximal 60 Tage) empfiehlt sich die Beantragung eines Touristenvisums. Deutsche Staatsbürger müssen hierfür lediglich das Antragsformular ausfüllen. Die Vorlage einer Einladung ist nicht erforderlich.
Für eine Geschäftsreise (insbesondere für die Teilnahme an einer Messe- oder sonstigen Promotionveranstaltung) müssen Sie ein Geschäftsvisum (Business-Visum) beantragen. Hierfür müssen Sie die Einladung Ihres Geschäftspartners in China vorlegen, wobei es sich auch um eine in China registrierte deutsche Firma handeln kann. Das Geschäftsvisum (Business-Visum) wird maximal für 60 Tage (in begegründeten Ausnahmefällen für 90 Tage) ausgestellt.
Ein Besuchervisum (F-Visum) benötigen Sie, wenn Sie in China ein Praktikum, ein Seminar, eine Schulung oder einen Workshop besuchen. Hierfür müssen Sie die Einladung des Veranstalters vorlegen. Eine Verlängerung bis zu maximal einem Jahr ist möglich, wenn das Fortbestehen der Voraussetzungen gegenüber der Meldebehörde nachgewiesen wird.
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